Die Dokumentation von Gewässereinleitungen erfüllt behördliche Auflagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
Übersicht
Der Workflow läuft in zwei Schritten:
Einleitpunkte anlegen – Wo wird eingeleitet?
Einleitungen erfassen – Wann und wieviel?
Schritt 1: Einleitpunkt anlegen
Menüpfad: Umweltschutzmanagement → Einleitungen → Einleitpunkte → Neu
Ein Einleitpunkt ist die physische Stelle, an der Wasser in ein Gewässer eingeleitet wird.
Pflichtfelder
Geben Sie einen Code ein, der den Einleitpunkt eindeutig identifiziert (z.B. "ELP-01"). Die Bezeichnung beschreibt den Zweck (z.B. "Produktionswasser Standort Nord").
Optionale Felder
Ergänzen Sie bei Bedarf einen Ort mit der genauen Lage (z.B. "Nordseite Gebäude A, Kanal K7"). Ordnen Sie den Einleitpunkt einem Standort zu (z.B. "Werk Hamburg").
Wichtig: Der Einleitpunkt gehört zum Standort, nicht zu einem Gebäude!
Beispiele
Produktionsbetrieb:
Code: ELP-PROD-01
Bezeichnung: "Produktionswasser nach Kläranlage"
Ort: "Auslauf Kläranlage, Kanal K12"
Standort: "Werk Musterstadt"
Kühlwasser:
Code: ELP-KÜHL-01
Bezeichnung: "Kühlwasserrückführung"
Ort: "Nordseite Technikgebäude"
Standort: "Rechenzentrum Süd"
Schritt 2: Einleitung erfassen
Menüpfad: Umweltschutzmanagement → Einleitungen → Einleitungen → Neu
Einleitungen dokumentieren die tatsächlichen Einleit-Vorgänge mit Mengen.
Pflichtfelder
Wählen Sie den Einleitpunkt aus der Liste (z.B. "ELP-PROD-01"). Geben Sie das Datum für die Erfassung ein (z.B. 20.04.2026). Tragen Sie den Zählerstand Start als Anfangsstand ein (z.B. 12.450 m³) und den Zählerstand Ende als Endstand (z.B. 12.485 m³).
Eingeleitete Menge = Zählerstand Ende - Zählerstand Start
Ergebnis
Die Einleitung ist erfasst. Die Menge wird berechnet: 12.485 - 12.450 = 35 m³
Schritt 3: Belastungen dokumentieren
Menüpfad: Einleitung öffnen → Infobereich "Belastungen" → Neu
Belastungen sind die Schadstoffe im eingeleiteten Wasser.
Zuordnung
Wählen Sie eine UN-Nummer aus der Liste der gefährlichen Stoffe. Geben Sie die Konzentration ein (z.B. in mg/l) und die Einheit (z.B. "mg/l", "µg/l").
Mengenberechnung: Die absolute Menge pro Schadstoff wird im Bericht "Einleitungsprotokoll" automatisch berechnet (Konzentration × eingeleitete Wassermenge).
Beispiel
Einleitpunkt: "ELP-PROD-01"
Datum: 20.04.2026
Zählerstand Start: 12.450 m³
Zählerstand Ende: 12.485 m³
Eingeleitete Menge: 35 m³
Belastung 1:
- UN-Nummer: "UN 1713" (Zink)
- Konzentration: 0,5
- Einheit: mg/l
Belastung 2:
- UN-Nummer: "UN 1479" (Kupfer)
- Konzentration: 0,2
- Einheit: mg/l
Mengen werden im Einleitungsprotokoll berechnet:
- Zink: 17,5 mg (35 m³ × 0,5 mg/l)
- Kupfer: 7 mg (35 m³ × 0,2 mg/l)
Typische Anwendungsfälle
Geklärtes Produktionswasser
Vorbereitung:
UN-Nummern für Schadstoffe bereitstellen (bereits im System vorhanden):
UN 1713 (Zink)
UN 1479 (Kupfer)
UN 1616 (Blei)
UN 1463 (Chrom)
Weitere nach Bedarf
Einleitpunkt anlegen:
Code: ELP-KLAER-01
Bezeichnung: "Produktionswasser nach Kläranlage"
Standort: Werk Musterstadt
Erfassung (monatlich):
Einleitung anlegen:
Datum: Monatsende
Zählerstände ablesen
Menge wird berechnet
Belastungen erfassen:
Messwerte aus Labor eingeben
Pro Schadstoff: UN-Nummer auswählen, Konzentration + Einheit eingeben
Mengen werden im Einleitungsprotokoll automatisch berechnet
Dokumentation:
Messprotokolle als PDF anhängen
Bei Grenzwert-Überschreitungen: Maßnahmen dokumentieren
Kühlwasserrückführung
Vorbereitung:
UN-Nummern für Kühlwasserzusätze (falls erforderlich):
Entsprechende UN-Nummern für Biozide
Temperatur und pH-Wert (falls behördlich gefordert)
Einleitpunkt:
Code: ELP-KÜHL-RZ-01
Bezeichnung: "Kühlwasser Rechenzentrum"
Standort: RZ Nord
Erfassung (täglich oder kontinuierlich):
Einleitung:
Datum: Täglich
Zählerstände: Von automatischem Zähler
Große Mengen (z.B. Tagesmenge 500 m³)
Belastungen:
Temperatur (z.B. 28°C)
Biozid-Konzentration (falls Dosierung)
pH-Wert
Einleitungs-Übersicht
Menüpfad: Umweltschutzmanagement → Einleitungen → Einleitungen
Filter nach:
Einleitpunkt
Datum / Zeitraum
Standort
Best Practices
Einleitpunkte:
Pro physischer Auslauf ein Einleitpunkt
Eindeutige Codes vergeben (z.B. Nummerierung)
Ortsbezeichnung präzise (für Inspektion nachvollziehbar)
Standort korrekt zuordnen (nicht Gebäude!)
Einleitungen:
Erfassungsintervall nach Auflagen richten
Zählerstände direkt ablesen (keine Schätzungen)
Bei Ausfall: Ersatzwerte dokumentieren und kennzeichnen
Durchflussmenge prüfen (unrealistische Werte vermeiden)
Belastungen:
UN-Nummern für gefährliche Stoffe verwenden
Messwerte aus akkreditierten Laboren
Konzentration und Einheit korrekt erfassen (z.B. mg/l, µg/l)
Grenzwerte im Blick behalten (z.B. AbwV)
Mengenberechnung erfolgt automatisch im Einleitungsprotokoll
Dokumentation:
Messprotokolle digital anhängen
Bei Überschreitungen: Sofortmaßnahmen dokumentieren
Fotos von Zählerständen bei Bedarf
Genehmigungsbescheide verlinken
Archivierung:
Einleitungsdaten ausreichend lange aufbewahren (Pflichten prüfen)
Messprotokolle vollständig archivieren
Bei Betriebsende: Abschlussdokumentation
Rechtliche Grundlagen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
§ 57: Erlaubnispflicht für Einleitungen
§ 58: Anforderungen
§ 60: Dokumentationspflichten
Abwasserverordnung (AbwV):
Anhänge: Branchenspezifische Grenzwerte
Messhäufigkeit
Meldepflichten
Selbstüberwachungsverordnung (SüwV/SüVKan):
Eigenkontrollpflichten bei Einleitungen
Probenahme und Analyse
Dokumentation und Aufbewahrung
Landeswassergesetze:
Zusätzliche Auflagen je Bundesland
Genehmigungsverfahren