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Es ist möglich, in Vertretung für eine andere Person ein Serviceticket anzulegen (z. B. ein(e) Mitarbeiter(in) erstellt für seinen / ihren Vorgesetzten ein Serviceticket). Die Person, die das Serviceticket anlegt (im Beispiel der / die Sekretär(in)), ist stets der Antragsteller. Als abweichender Antragsteller wird die Person bezeichnet, für die das Serviceticket angelegt wird (im Beispiel der Vorgesetzte). Dementsprechend kann auch ein abweichender Ort sowie eine zusätzliche Kostenstelle ausgewählt werden.
Der abweichende Antragsteller wird nur über E-Mail am Workflow beteiligt und dadurch über den Fortschritt der Bearbeitung informiert.
Für den abweichenden Antragsteller muss ebenfalls ein Personaldatensatz vorhanden sein, damit dieser die E-Mails erhalten kann.
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