Property-Management
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Damit eine Ausgangsrechnung einem Zahlungslauf zugeordnet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Andernfalls würde die Überweisung der Beträge fehlschlagen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Es handelt sich um eine Gutschrift (negativer Rechnungsbetrag)
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Die Rechnung ist zur Bezahlung freigegeben
Hinweis: Die Freigabe einer Ausgangsrechnung kann nur manuell erfolgen.
- Die Ausgangsrechnungen der Gesellschaft, der die Rechnung zugeordnet ist, sind für eTASK.Zahlungsverkehr aktiviert
- Es liegt ein eigenes Bankkonto für die Gesellschaft vor
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Die Ausgangsrechnung ist nicht bereits vollständig in einem Zahlungslauf vorhanden. Bei Teilzahlungen kann die Ausgangsrechnung erneut einem Zahlungslauf zugeordnet werden.
Hinweis: Ausgangsrechnungen, die sich aktuell in Zahlungsläufen befinden, werden entsprechend markiert. Die Markierung verhindert, dass die Ausgangsrechnung in einen anderen Zahlungslauf aufgenommen werden kann.
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Die Ausgangsrechnung ist unbezahlt
Hinweis: Ausgangsrechnungen gelten als bezahlt, sobald ihr Kontobuchungen in Höhe des Gesamtbetrags der Rechnung zugeordnet wurden.
- Die Ausgangsrechnung wurde nicht storniert
- Die Ausgangsrechnung ist für den Zahlungslauf freigegeben
Achtung: Bei Gutschriften darf das Häkchen bei Lastschrift nicht entfernt werden, da sonst die hinterlegte Bankverbindung gelöscht wird.
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